Einladung

zur nichtöffentlichen Versammlung

der Jagdgenossenschaft Lauf a.d.Pegnitz

am

Freitag, 17. September 2021 um 19:30 Uhr

in

Lauf a.d.Pegnitz, Gasthof zur Post, Friedensplatz 8

(Telefon: 09123/959-0)

Tagesordnung:

      1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
      2. Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung
      3. Kassenbericht 2019 + 2020
      4. Bericht der Kassenprüfer 2019 + 2020
      5. Abstimmung über die Entlastung von Kassier und Vorstandschaft
      6. Abstimmung über die Verwendung der Überschüsse der Jagdpacht
      7.  Abstimmung über die Neuverpachtung
      8. Der Jagdpächter hat das Wort
      9. Wünsche und Anträge

        Kraft
Jagdvorsteher


Über Änderungen oder Auflagen, die sich aufgrund von Corona-Bestimmungen ergeben können, informieren Sie sich bitte zeitnah vor der Veranstaltung auf unserer Homepage unter www.jglauf.de

Die Veranstaltung  findet unter Einhaltung der 3-G-Regeln – geimpft, genesen oder getestet – statt.

– bitte kommen sie rechtzeitig und bringen Sie den entsprechenden Nachweis zur Veranstaltung mit –

 

– aktuell werden folgende negative Testnachweise anerkannt:

 – ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt), ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt)

oder ein unter Aufsicht vorgenommener Schnelltest.

 

– ohne entsprechenden Nachweis können Sie leider nicht an der Veranstaltung  teilnehmen –

 

– bitte denken Sie auch an eine zulässige Mund-Nasebedeckung – diese kann am Sitzplatz abgenommen werden –

 

 


Anmerkung:

Die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft besteht kraft Gesetzes. Teilnahmeberechtigt an der Versammlung sind alle Eigentümer und Nutznießer (nicht die Pächter) der im Gemeinschaftsrevier Lauf/Veldershof gelegenen jagdbaren Grundstücke.

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seine Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung einer Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

31. Juli 2021