Jagdgenossenschaft Lauf

Herzlich Willkommen

Privater Waldbesitz

... bedeutet Verantwortung und Arbeit für die Erhaltung unserer Lebensräume!

Der Bestand muss gepflegt werden - auch zu Ihrer Sicherheit.

Niemand liebt seinen Wald mehr, als sein Besitzer.

Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie keinen Müll in der Natur hinterlassen, Hinweise über gesperrte Bereiche wegen Waldarbeit - zu Ihrer Sicherheit - beachten und auch keine "Lager" bauen!
- Vielen Dank -

Erholung in der Natur

Warum in die Ferne schweifen... ...wenn die wunderbare Natur ist so nah!
Gegenseitige Rücksichtnahme erhöht diesen Genuss!
Fahrradfahren mit Rücksicht und nur auf geeigneten Wegen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Hunde an der Leine ist, wenn sie nicht unter Kontrolle sind, nicht jagen und andere Waldbesucher nicht belästigen.

Bitte beachten Sie Hinweise zur Waldarbeit und Jagd und meiden Sie zu Ihrer Sicherheit diese Bereiche!

Wenn Sie Ihren Müll wieder mitnehmen, freut sich die Natur und alle die in ihr Erholung suchen.

Natur schützen

Einen natürlichen Wald gibt es kaum mehr. Der Mensch hat den Wald sein Jahrhunderten gestaltet und beeinflusst. Wir beanspruchen immer mehr Flächen für Wohnen, Industrie und Landwirtschaft.

Die verbleibenden Naturflächen werden, besonders in der Nähe von Wohnbebauung, intensiv für Freizeit und Erholung genutzt.

Dies belastet die Natur. Wenn wir zudem die vorhandenen Wege verlassen, Müll hinterlassen, Hunde nicht kontrollieren können, laut sind und uns spät abends, nach Sonnenuntergang oder zu frühen Morgenstunden im Wald aufhalten.

Der Wald ist auch der Lebensbereich und die Kinderstube der im Wald lebenden Tiere!

Was darf ich, was darf ich nciht ?

Jedem ist per Gesetz (§ 13 BayWaldG) erlaubt, den Wald unter Einhaltung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und den damit verbundenen Bestimmungen zu betreten und zu nutzen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Nutzung von Wald und Flur auf vorhandenen Wegen erlaubt ist und jegliche Beeinträchtigung der Fauna und Flora zu vermeiden ist.

Es bedeutet aber auch, dass die Nutzung von Waldwegen für Radfahrer und Reiter erlaubt ist, solange Rücksicht auf Fußgänger und andere Nutzer gewährleistet ist und die Schädigung von Wegen und der Natur ausgeschlossen werden kann.

Die nächste nichtöffentliche Jagdversammlung findet am Freitag, 28.11.2025 um 19.00 Uhr statt.

 

Einladung und Tagesordnung

Was ist eine Jagdgenossenschaft?

Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und entsteht kraft Gesetzes.

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, die Jagdgenossen, sind Eigentümer von Grundstücken, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) - Informationen für Waldbesitzer

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Afrikanische Schweinpest (ASP) - Informationen für die Jägerschaft

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth (ALEF Roth)

Informationen für Waldbesitzer - z.b. Waldumbau - Naturverjüngung - Schulungsprogramme

Waldbewirtschaftung

Fälltechniken und weitere
Video-Tutorials
der Bayerischen Staatsforsten
und der SVLFG

Waldarbeit: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz

Info-Broschüre der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
[externer Link]

Holzeinschlag und Holzverkauf - Wegweiser für bayerische Waldbesitzer

Hinweise zur professionellen, unfallfreien Holzernte und zum erfolgreichen Holzverkauf Herausgeber: Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
[Datei der Bayerischen Staatsregierung]

Eichenprozessions-
spinner

LWF-Merkblatt 15
Stand August 2018
Download (1,9 MB)

Borkenkäferportal

Alles über Buchdrucker
und Kupferstecher & Co
+ Mit interaktiver Risikogebietskarte +
Bayerische Landesanstalt für
Wald und Forstwirtschaft
[externer Link]

Kulturbegründung und Jungwuchspflege

Dieser Wegweiser enthält viele Informationen, wie Sie Ihren Wald optimal verjüngen und pflegen.
Herausgeber: Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der aktuelle Rohholzmarkt in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

DLG - Tests

zu Forstwirtschaft, Landschaftspflege, Kommunaltechnik

KWF

Liste der untersuchten und anerkannten Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Sicherheitsausrüstungen

Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024
Hegegemeinschaft Unteres Pegnitztal

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung
(kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten werden die Situation der Waldverjüngung sowie ihre Beeinflussung durch Schalenwild bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben.
Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung für Schalenwild.
[Externer Link zum Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2024]